Alle großen Papageien sind streng geschützt und meldeldepflichtig (die kleinen Sperlingspapageien nicht, ebenso wenig wie viele oft gehaltene Sittiche).
Zum Anmelden benötigt man einen Herkunftsnachweis oder eine Abgabebescheinigung vom Verkäufer/Züchter- es muss daraus hervorgehen, woher diese Papageien kommen. Es sollten alle wichtigen Daten des Tieres aus dem Papier hervorgehen: Art, Unterart, Alter, Geschlecht und Ring- bzw. Chipnummer.
Für besonders geschützte Arten wie z. B. den Graupapagei und verschiedene Kakadu-Arten benötigt man außerdem noch eine „Vermarktungsbescheinigung“, die das Amt dem Züchter bei Anmeldung der Nachzucht erstellt und die dem Papagei bei Verkauf mitgegeben werden muss. Ohne Vermarktungsbescheinigung dürfen diese Papageien nicht weitergegeben werden!
Hier finden Sie heraus, ob Sie eine Vermarktungsbescheinigung benötigen oder nicht: https://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html
Oben links ist die Art einzugeben.
Für alle Vögel, die in der Spalte „EG“ mit einem „A“ markiert sind, benötigt man eine Vermarktungsbescheinigung.
Dies sind
Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Geschützte Tiere, die sich den vorhandenen Belegen (Bescheinigung vom Verkäufer) nicht zuordnen lassen, deren Herkunft also zweifelhaft ist, können beschlagnahmt und eingezogen werden!!
Bei Ihrem nächstgelegenen Veterinäramt können Sie die zuständige Behörde für An- und Abmeldungen für Ihren Wohnort erfragen.
Muster Vermarktungsbescheinigung (gelbe Cites)
Muster Herkunftsnachweis
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